Das Dokument, nach dem der Prüfer zuerst fragt

GoBD-Verfahrensdokumentation erstellen lassen.

Worum es geht: Jede Firma muss schriftlich festhalten, wie ihre Belege und Buchungen entstehen, wo sie liegen und wer sie anfassen darf. Dieses Dokument heißt Verfahrensdokumentation, und fast niemand hat es. Bei einer Betriebsprüfung ist es das Erste, was verlangt wird — fehlt es, kann der Prüfer die ganze Buchführung als nicht ordnungsgemäß behandeln und schätzen. Sie beantworten zehn Fragen, wir schlagen den passenden Umfang vor, Sie laden Unterlagen hoch, sehen den Preis und unterschreiben. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei — wir fragen nach.

Wichtig, bitte zuerst lesen: Wenn Sie Papierbelege scannen und die Originale wegwerfen, brauchen Sie die Dokumentation zwingend — sonst fehlt für die vernichteten Belege der Nachweis. Und liegt bei Ihnen schon eine Prüfungsanordnung im Haus, ist es zu spät für Bequemlichkeit, aber nicht zu spät für das Dokument: eine sauber nachgereichte Dokumentation wird in der Praxis anerkannt. Kreuzen Sie das unten an, dann behandeln wir Ihren Fall vorrangig.

1Zehn FragenJetzt
2Angaben, Unterlagen, PreisDanach
3Vollmacht und AbsendenZum Schluss

Zehn Fragen zu Ihren Abläufen

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Liegt bei Ihnen eine Prüfungsanordnung oder eine Kassennachschau an?Auch ein Schreiben mit einer Frist, in dem Unterlagen oder Daten verlangt werden.
Gibt es schon eine Verfahrensdokumentation?Ein geschriebenes Dokument, das erklärt, wie Belege und Buchungen bei Ihnen ablaufen. Eine Software-Anleitung zählt nicht.
Scannen Sie Papierbelege ein und werfen die Originale weg?Auch Fotos mit dem Handy oder das Einlesen per App gehören hierher.
Nehmen Sie Bargeld ein?Mit Kasse, Kassenbuch oder offener Ladenkasse. Dann kommt ein eigener Teil zur Kassenführung dazu.
Sammeln Sie Belege digital in einem Ablagesystem?Zum Beispiel DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk, ein DMS oder ein geordneter Ordner in der Cloud.
Haben Sie in den letzten Jahren die Software oder das Kassensystem gewechselt?Beim Wechsel müssen die alten Daten weiter lesbar bleiben — das muss dokumentiert sein.
Bucht ein Steuerberater oder ein externes Büro für Sie?Dann beschreiben wir die Schnittstelle zwischen Ihnen und dem Büro — genau dort entstehen die meisten Lücken.
Erfassen mehrere Personen Belege oder Rechnungen?Mitarbeiter, Aushilfen oder Sie selbst gemeinsam mit dem Büro. Wer was darf, gehört ins Dokument.
Verkaufen Sie über einen Onlineshop oder eine Plattform?Shop, Amazon, Etsy, PayPal, Stripe, Klarna. Diese Daten sind eigene Vorsysteme und müssen beschrieben werden.
Haben sich Ihre Abläufe im letzten Jahr geändert?Neue Software, neues Personal, neue Zahlungswege. Dann muss die Dokumentation die Historie mit abbilden.
Noch nicht alle Fragen beantwortet

Unser Vorschlag für Ihren Umfang

Aus Ihren Antworten

Ihre Firma

Immer nötig

Bitte genau so, wie es im Handelsregister steht.

Größe und Systeme

Beeinflusst den Preis

Schätzungen genügen. Daraus rechnen wir einen Preis, der beim Auftrag fest gilt.

Beeinflusst den Faktor am Ende der Rechnung.
Prüfung oder Nachschau steht anFrage 1: Ja

Wir arbeiten dann vorrangig und richten die Reihenfolge nach dem, was der Prüfer zuerst sehen will.

Bargeld und KasseFrage 4: Ja

Hier schauen Prüfer am genauesten hin. Wir beschreiben Ihr Kassensystem, die Sicherheitseinrichtung und den täglichen Ablauf.

Shop und ZahlungsdiensteFrage 9: Ja

Jedes Verkaufs- und Zahlungssystem ist ein Vorsystem und gehört einzeln beschrieben.

Scannen und Originale vernichtenFrage 3: Ja

Dafür schreiben wir eine eigene Anweisung, mit der Sie Papier rechtssicher wegwerfen dürfen.

SystemwechselFrage 6: Ja

Alte Daten müssen für zehn Jahre lesbar bleiben. Wir dokumentieren, was gewechselt wurde und wo die Altdaten liegen.

Vorhandene DokumentationFrage 2: Ja

Dann prüfen wir das Bestehende und schreiben es fort, statt neu anzufangen — das ist günstiger.

Unterlagen hochladen

0 hochgeladen

Foto oder PDF genügt. Was fehlt, lassen Sie weg — wir melden uns, wenn wir etwas davon brauchen.

Letzter Jahresabschluss oder die letzte BWADamit wir Größe und Struktur einschätzen können.
Kontenplan oder Summen- und SaldenlisteZeigt uns, welche Geschäftsvorfälle bei Ihnen vorkommen.
Screenshots Ihrer BelegablageEin Bild vom Ordnerbaum oder aus dem Programm reicht völlig.
Rechnungsmuster — Eingang und AusgangJe ein Beispiel, gern anonymisiert.
Ihre bestehende VerfahrensdokumentationAuch wenn sie alt oder unvollständig ist.
Prüfungsanordnung oder das Schreiben mit der FristVollständig, mit allen Seiten.
KassenunterlagenZ-Bons, Kassenberichte, Zertifikat der Sicherheitseinrichtung, Handbuch des Systems.
Abrechnungen der Shops und ZahlungsdiensteEin Monatsbeispiel je Kanal genügt.
Was Sie Ihrem Buchhaltungsbüro monatlich schickenEin Beispielpaket zeigt uns die Schnittstelle am schnellsten.

Ihr Preis

Wählen Sie oben einen Umfang
Gesamt, bruttoIndikative Berechnung, kein Angebot im Rechtssinne. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftragserteilung.

Fast fertig

Wir prüfen alles und melden uns innerhalb eines Werktags mit dem nächsten Schritt.

Vollmacht und Auftrag

Vertretung und Auskunft

Damit wir arbeiten können, brauchen wir eine Vollmacht. Damit dürfen wir für Ihre Firma Auskünfte einholen und mit Ihrem bisherigen Steuerberater, Ihrem Softwareanbieter und — wenn eine Prüfung läuft — mit dem Finanzamt sprechen. Sie entscheiden weiter alles Wesentliche selbst; die Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen.

VollmachtgeberIhre Firma
BevollmächtigtOnlineBilanz AG
Gewählter Umfang
Festpreis, netto
Die getippte Namensangabe gilt als Unterschrift.

Unterschrieben und abgesendet.

Wir sehen uns Ihre Angaben an und melden uns innerhalb eines Werktags. Steht eine Prüfung an, melden wir uns am selben Tag. Bis dahin: ändern Sie an Ihren Abläufen nichts und werfen Sie keine Belege weg — wir beschreiben zuerst den Stand, wie er ist.

Wie es abläuft — und was oft gefragt wird

Antworten in normaler Sprache
Tag 1Kurzes GesprächWir gehen Ihre Abläufe in dreißig bis sechzig Minuten mit Ihnen durch — meist am Telefon.
Woche 1AufnahmeWir sehen Systeme, Ablage und Belegwege an und fragen nach, wo etwas unklar ist.
Woche 2 bis 3Dokument schreibenAlle Teile, mit Anlagen: Rechte, Aufbewahrung, Kontrollen, Beispielbelege.
Woche 3FreigabeSie lesen, wir korrigieren, Sie unterschreiben und datieren. Danach ist es gültig.
Wann brauche ich das
Was steht eigentlich in so einer Dokumentation?

Vier Teile. Erstens Ihr Unternehmen: was Sie tun, wer wofür zuständig ist, welche Systeme im Einsatz sind. Zweitens der Weg der Belege: wie eine Rechnung hereinkommt, wie sie erfasst, geprüft, abgelegt und aufbewahrt wird. Drittens die Buchführung: wie aus Belegen Buchungen werden, wer freigibt, wie Korrekturen aussehen. Viertens die Sicherheit: Zugriffsrechte, Sicherung der Daten, Aufbewahrung über zehn Jahre.

Dazu kommen Anlagen — Beispielbelege, Ordnerstruktur, Rechteübersicht — und ein Änderungsverzeichnis, das zeigt, welche Fassung ab wann gilt.

Gilt das auch für kleine Firmen und Einzelunternehmer?

Ja. Die Pflicht hängt nicht an der Größe, sondern daran, dass Sie Bücher führen. Der Umfang darf aber zur Größe passen: bei einer Ein-Personen-Firma ohne Kasse sind es wenige Seiten, bei einem Handelsbetrieb mit vier Filialen deutlich mehr. Genau deshalb bieten wir drei Stufen an, statt allen dasselbe zu verkaufen.

Was passiert, wenn ich keine habe?

Der Prüfer darf die Buchführung als formell nicht ordnungsgemäß behandeln. Praktisch heißt das: er darf hinzuschätzen — bei Bargeldbetrieben oft mehrere Prozent des Umsatzes, je Jahr. Dazu kommen Nachzahlungen mit Zinsen. Das fehlende Dokument selbst wird nicht bestraft, aber es nimmt Ihnen im Streitfall den Boden unter den Füßen.

Ich habe schon eine, vom Softwareanbieter. Reicht die?

Meistens nicht. Solche Unterlagen beschreiben das Programm, nicht Ihre Firma — und genau das will der Prüfer wissen: wer bei Ihnen was macht, wann und mit welcher Kontrolle. Eine vorhandene Fassung ist trotzdem wertvoll: wir schreiben sie fort, statt neu anzufangen, und rechnen das im Preis ab.

Prüfung und Kasse
Bei mir steht eine Prüfung an. Kann ich das noch nachreichen?

Ja, und Sie sollten es tun. Eine nachträglich erstellte Dokumentation ist besser als keine, solange sie die Abläufe des Prüfungszeitraums richtig beschreibt und nicht rückdatiert wird. Wir schreiben die geltende Fassung sauber mit Änderungsverzeichnis, damit erkennbar bleibt, was wann gegolten hat. Das ist der ehrliche Weg und der einzige, der hält.

Was ist eine Kassennachschau?

Ein unangekündigter Besuch während der Öffnungszeiten. Der Prüfer darf die Kasse zählen, den Kassenbericht sehen, die Sicherheitseinrichtung prüfen und die Verfahrensdokumentation verlangen. Er kann direkt in eine Betriebsprüfung übergehen. Wer die Unterlagen im Ordner hat, ist in zwanzig Minuten durch; wer sie sucht, hat ein Problem.

Ich habe eine offene Ladenkasse ohne Kassensystem. Geht das?

Ja, das ist erlaubt. Dann müssen Sie aber täglich einen Kassenbericht schreiben, aus dem sich die Einnahmen nachvollziehbar ergeben. Wie das bei Ihnen läuft, gehört in die Dokumentation — mit Muster. Gerade bei offenen Ladenkassen ist das Dokument der entscheidende Nachweis, weil kein System für Sie mitschreibt.

Darf ich Papierbelege wegwerfen, wenn ich sie gescannt habe?

Grundsätzlich ja — aber nur, wenn beschrieben ist, wie gescannt wird, wer prüft, dass das Bild vollständig und lesbar ist, und wann das Papier vernichtet wird. Genau dafür schreiben wir eine eigene Anweisung. Ohne sie fehlt der Nachweis für Belege, die es nicht mehr gibt, und das lässt sich später nicht heilen. Ein paar Dinge behalten Sie ohnehin im Original, etwa Verträge und Urkunden.

Ablauf und Pflege
Wie viel Arbeit habe ich damit?

Ein Gespräch von dreißig bis sechzig Minuten, ein paar Screenshots und Beispielbelege, und am Ende einmal lesen und unterschreiben. Die Aufnahme machen wir per Telefon oder Video; vor Ort kommen wir nur, wenn es eine Kasse oder mehrere Standorte gibt und Sie das wünschen.

Muss ich das jedes Jahr erneuern?

Nicht turnusmäßig, aber bei jeder wesentlichen Änderung: neue Software, neue Kasse, neuer Zahlungsdienst, neue Zuständigkeiten. Die alte Fassung müssen Sie behalten — der Prüfer will wissen, was im Prüfungsjahr galt. Wir bieten die Fortschreibung deutlich günstiger an als die Ersterstellung, weil das Grundgerüst dann steht.

Was, wenn mein Steuerberater bucht?

Dann bleibt die Pflicht bei Ihnen — es ist Ihre Buchführung. Zu dokumentieren ist vor allem die Schnittstelle: was Sie wann übergeben, was das Büro damit macht, wer Rückfragen klärt, wer freigibt. Erfahrungsgemäß liegen dort die größten Lücken, weil beide Seiten denken, die andere kümmere sich.

Bekomme ich das Dokument als Datei?

Sie bekommen es als PDF zum Unterschreiben und als bearbeitbare Datei, damit Sie Kleinigkeiten selbst nachziehen können. Dazu eine kurze Anleitung, was Sie bei Änderungen ergänzen müssen, und eine Übersicht der Anlagen, die Sie im Ordner bereithalten sollten.

Kosten
Woraus setzt sich der Preis zusammen?

Aus der Stufe plus den Teilen, die Ihr Fall zusätzlich braucht — Kasse, Shop und Zahlungsdienste, Scan-Anweisung, Systemwechsel, mehrere Standorte. Am Ende steht ein Faktor für die Größe, weil eine Firma mit fünf Millionen Umsatz mehr Prozesse hat als eine mit zweihunderttausend. Haben Sie schon eine Fassung, wird es günstiger. Alles hier ist indikativ; den verbindlichen Festpreis bekommen Sie schriftlich, bevor Sie beauftragen.

Lohnt sich das?

Rechnen Sie es gegen eine Schätzung. Bei einem Bargeldbetrieb mit einer halben Million Umsatz sind schon fünf Prozent Hinzuschätzung pro Jahr ein fünfstelliger Betrag, und geprüft werden meist drei Jahre gleichzeitig. Dagegen ist dieses Dokument eine der günstigeren Versicherungen, die Sie kaufen können — und es ist ohnehin Pflicht.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Unterlagen nutzen wir nur für diesen Auftrag. Nichts geht ohne Ihre Freigabe an Dritte; wenn eine Prüfung läuft, sprechen wir mit dem Finanzamt nur in dem Rahmen, den Sie mit der Vollmacht erteilt haben. Nach Abschluss bewahren wir alles so lange auf, wie es vorgeschrieben ist, und löschen es danach.