Bevor aus einer Krise eine Haftung wird

Fortführungsprognose und Überschuldungsprüfung.

Worum es geht: Wenn die Schulden Ihrer GmbH höher sind als ihr Vermögen, heißt das noch nicht, dass Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Entscheidend ist die Frage, ob die Firma die nächsten zwölf bis vierundzwanzig Monate durchhält. Wir rechnen das nach und schreiben das Ergebnis in ein Dokument, das Sie Ihrer Bank, Ihrem Prüfer und im Zweifel auch einem Gericht vorlegen können. Sie beantworten zehn Fragen, wir schlagen das passende Dokument vor, Sie laden Unterlagen hoch, sehen den Preis und unterschreiben. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei — wir fragen nach.

Wichtig, bitte zuerst lesen: Eine positive Fortführungsprognose ist das, was Sie vor der persönlichen Haftung schützt — aber nur, wenn sie schriftlich vorliegt und auf nachvollziehbaren Zahlen steht. Eine Einschätzung im Kopf reicht nicht. Können Sie fällige Rechnungen schon heute nicht mehr bezahlen, ist die Prognose nicht mehr der richtige Weg: dann läuft die Drei-Wochen-Frist für den Insolvenzantrag. Kreuzen Sie das unten an und wir sagen es Ihnen im Ergebnis deutlich.

1Zehn FragenJetzt
2Angaben, Unterlagen, PreisDanach
3Vollmacht und AbsendenZum Schluss

Zehn Fragen zu Ihrer Lage

0 von 10
Können Sie fällige Rechnungen heute noch alle bezahlen?Gemeint sind Rechnungen, die schon fällig sind. Wenn nein, ist die Lage dringend — das sagen wir Ihnen dann im Ergebnis.
Sind die Schulden höher als alles, was die Firma besitzt?Also alle Verbindlichkeiten gegen alles Vermögen. Steht in der Bilanz ein negatives Eigenkapital, ist die Antwort meist ja.
Wissen Sie, wie viel Geld in den nächsten zwölf Monaten rein- und rausgeht?Eine Liquiditätsplanung, auch wenn sie nur in einer Tabelle steht. Ohne sie fangen wir bei null an — das kostet mehr.
Sind Aufträge oder Umsätze für die nächsten Monate absehbar?Verträge, Rahmenaufträge, ein volles Auftragsbuch, verlässliche Stammkunden.
Verlangt jemand von Ihnen dieses Dokument?Zum Beispiel Ihre Bank, ein Gesellschafter, der Wirtschaftsprüfer oder ein Investor. Dann muss es strenger aufgebaut sein.
Haben Gesellschafter der Firma Geld geliehen?Solche Darlehen lassen sich oft so gestalten, dass sie die Überschuldung rechnerisch beseitigen.
Hat Ihnen jemand eine Frist gesetzt?Ein Schreiben der Bank, des Prüfers oder eines Gläubigers mit einem Datum, bis wann etwas vorliegen muss.
Schreibt die Firma seit mehr als einem Jahr Verluste?Mehrere Verlustjahre hintereinander muss die Prognose eigens erklären.
Haben Sie schon Maßnahmen eingeleitet?Kosten gesenkt, Preise erhöht, Teile verkauft, mit der Bank gesprochen. Das stärkt die Prognose erheblich.
Sind Buchhaltung und Jahresabschlüsse auf dem aktuellen Stand?Die Prognose steht und fällt mit aktuellen Zahlen. Fehlen sie, holen wir das nach — getrennt abgerechnet.
Noch nicht alle Fragen beantwortet

Unser Vorschlag für Ihr Dokument

Aus Ihren Antworten

Ihre Firma

Immer nötig

Bitte genau so, wie es im Handelsregister steht.

Zahlen und Zeitraum

Beeinflusst den Preis

Schätzungen genügen. Daraus rechnen wir einen Preis, der beim Auftrag fest gilt.

Beeinflusst den Faktor am Ende der Rechnung.
Zwölf Monate genügen meist. Banken verlangen oft vierundzwanzig.
Fällige Rechnungen bleiben liegenFrage 1: Nein

Das ist der dringende Fall. Wir prüfen zuerst, ob die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist — und wenn ja, wie viel Zeit noch bleibt.

Wer verlangt das Dokument?Frage 5: Ja

Danach richtet sich der Aufbau. Eine Bank will andere Dinge sehen als ein Wirtschaftsprüfer.

Darlehen der GesellschafterFrage 6: Ja

Mit der richtigen Vereinbarung zählen diese Darlehen in der Prüfung nicht mehr als Schuld. Das entscheidet manchmal allein über das Ergebnis.

Laufende FristFrage 7: Ja

Wir richten die Bearbeitung nach Ihrem Datum. Bei kurzen Fristen arbeiten wir vorrangig.

Liquiditätsplanung aufbauenFrage 3: Nein

Ohne Planung gibt es keine Prognose. Wir bauen sie aus Ihren Kontoauszügen und der Buchhaltung auf — Sie bekommen sie danach als Datei, mit der Sie weiterarbeiten können.

Buchhaltung nachholenFrage 10: Nein

Wir holen das nach, damit die Prognose auf echten Zahlen steht. Getrennt vom Festpreis, nach Aufwand, Rahmen vorab.

Unterlagen hochladen

0 hochgeladen

Foto oder PDF genügt. Was fehlt, lassen Sie weg — wir melden uns, wenn wir etwas davon brauchen.

Letzter JahresabschlussBilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, gern auch die zwei Jahre davor.
Aktuelle BWA und Summen- und SaldenlisteSo aktuell wie möglich — das ist die wichtigste Datei.
Kontoauszüge der letzten drei MonateAlle Geschäftskonten, als PDF aus dem Onlinebanking.
Liste der offenen Rechnungen — Ihre und die Ihrer LieferantenOffene Posten Debitoren und Kreditoren.
Kredit- und LeasingverträgeMit Tilgungsplan, wenn vorhanden.
Auftragsbestand oder Verträge mit KundenWas den künftigen Umsatz belegt.
Ihre LiquiditätsplanungAuch eine einfache Excel-Tabelle hilft uns sehr.
Das Schreiben, in dem das Dokument verlangt wirdVon Bank, Prüfer oder Gläubiger.
Verträge zu den GesellschafterdarlehenAuch die Überweisungsbelege, wenn kein Vertrag existiert.

Ihr Preis

Wählen Sie oben ein Dokument
Gesamt, bruttoIndikative Berechnung, kein Angebot im Rechtssinne. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftragserteilung.

Fast fertig

Wir prüfen alles und melden uns innerhalb eines Werktags mit dem nächsten Schritt.

Vollmacht und Auftrag

Vertretung und Auskunft

Damit wir arbeiten können, brauchen wir eine Vollmacht. Damit dürfen wir für Ihre Firma Auskünfte einholen und mit Bank, Finanzamt, Ihrem bisherigen Steuerberater und den Stellen sprechen, die für Ihren Fall zuständig sind. Sie entscheiden weiter alles Wesentliche selbst; die Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen.

VollmachtgeberIhre Firma
BevollmächtigtOnlineBilanz AG
Gewähltes Dokument
Festpreis, netto
Die getippte Namensangabe gilt als Unterschrift.

Unterschrieben und abgesendet.

Wir sehen uns Ihre Zahlen an und melden uns innerhalb eines Werktags. Läuft eine Frist, melden wir uns am selben Tag. Bis dahin: keine größeren Zahlungen an einzelne Gläubiger und keine Vermögensgegenstände verkaufen, ohne mit uns gesprochen zu haben.

Wie es abläuft — und was oft gefragt wird

Antworten in normaler Sprache
Tag 1Zahlen sichtenWir sehen Bilanz, BWA und Konten an und sagen Ihnen, welche Stufe Ihr Fall braucht.
Tag 2 bis 7Status rechnenWir bewerten das Vermögen zu echten Werten und rechnen aus, ob eine Überschuldung vorliegt.
Woche 2 bis 3Planung und PrognoseLiquiditätsplanung über den Zeitraum, Maßnahmen eingerechnet, Ergebnis begründet.
Woche 3 bis 4Dokument und GesprächSie bekommen das unterschriebene Dokument und wir gehen es mit Ihnen und, wenn Sie wollen, mit der Bank durch.
Wann brauche ich das
Was ist eine Fortführungsprognose überhaupt?

Ein schriftliches, gerechnetes Urteil darüber, ob Ihre Firma die nächsten zwölf bis vierundzwanzig Monate ihre Rechnungen bezahlen kann. Grundlage ist eine Liquiditätsplanung: was kommt rein, was geht raus, Monat für Monat. Kommt dabei heraus, dass das Geld reicht, ist die Prognose positiv — und dann müssen Sie keinen Insolvenzantrag stellen, selbst wenn die Bilanz ein negatives Eigenkapital zeigt.

Meine Bilanz zeigt negatives Eigenkapital. Muss ich jetzt zum Gericht?

Nein, nicht automatisch. Negatives Eigenkapital in der Bilanz ist ein Warnsignal, aber keine Überschuldung im rechtlichen Sinne. Erst wird das Vermögen zu echten Werten bewertet — Maschinen, Immobilien, ein Kundenstamm sind oft mehr wert als der Buchwert. Und selbst wenn danach eine Überschuldung bleibt, entfällt die Antragspflicht bei positiver Fortführungsprognose. Genau darum lohnt es sich, das rechnen zu lassen, statt zu raten.

Welche Stufe brauche ich?

Stufe 1 genügt, wenn Sie nur wissen wollen, wo Sie stehen, und ein Dokument für die eigene Akte brauchen.

Stufe 2 ist der Normalfall bei drohender Überschuldung: sie deckt die Haftung des Geschäftsführers ab, weil sie belegt, dass Sie geprüft und nicht weggeschaut haben.

Stufe 3 brauchen Sie, wenn Sie mit einer Bank über neues Geld oder mit Gläubigern über Verzicht verhandeln. Sie enthält den Sanierungsplan mit Maßnahmen und Zeitachse.

Kann das Ergebnis auch negativ ausfallen?

Ja, und dann sagen wir es Ihnen. Ein Gefälligkeitsgutachten hilft niemandem: es hält vor Gericht nicht und macht Ihre Lage schlimmer. Fällt die Prognose negativ aus, besprechen wir sofort die Alternativen — Insolvenz in Eigenverwaltung, Sanierung mit den Gläubigern oder der reguläre Antrag. Sie stehen dann nicht mit leeren Händen da.

Fristen und Haftung
Wie schützt mich das Dokument persönlich?

Wird später doch ein Verfahren eröffnet, prüft der Verwalter rückblickend, ab wann Sie hätten reagieren müssen. Ohne Dokument haben Sie nichts in der Hand und haften leicht für alles, was danach entstanden ist. Mit einer datierten, gerechneten Prognose können Sie belegen, dass Sie zum Stichtag geprüft und vertretbar entschieden haben. Das ist der praktische Wert dieses Papiers.

Ich kann fällige Rechnungen schon jetzt nicht bezahlen. Hilft die Prognose noch?

Dann geht es zuerst um die Frage, ob wirklich Zahlungsunfähigkeit vorliegt — kurzfristige Engpässe sind etwas anderes. Bestätigt sich das, läuft die Drei-Wochen-Frist und die Prognose ist nicht mehr das richtige Werkzeug. Wir prüfen das zuerst und sagen es Ihnen klar; wenn nötig, wechseln wir direkt in die Vorbereitung des Antrags.

Wie oft muss die Prognose erneuert werden?

Sie gilt zu ihrem Stichtag. Ändert sich etwas Wesentliches — ein Großkunde fällt aus, die Bank kündigt, ein Auftrag kommt dazu — muss neu gerechnet werden. In der Praxis heißt das: einmal jährlich, und sofort bei jedem größeren Ereignis. Wir machen die Fortschreibung deutlich günstiger als die erste Erstellung, weil das Modell dann schon steht.

Kann ich das nicht selbst schreiben?

Rechnen dürfen Sie selbst, ja. In der Praxis zählt aber, ob ein Dritter die Zahlen nachvollziehen kann und wer das Papier unterschrieben hat. Ein Papier, das der Geschäftsführer sich selbst ausstellt, wiegt bei Bank, Prüfer und Verwalter erheblich weniger. Genau darum lassen es die meisten von außen machen.

Ablauf und Inhalt
Was steht am Ende im Dokument?

Der Stichtag und die Ausgangslage, die Bewertung des Vermögens zu echten Werten, die Liquiditätsplanung Monat für Monat, die eingerechneten Maßnahmen mit Zeitpunkt und Wirkung, die Annahmen mit Begründung — und ein klares Ergebnis in einem Satz. Dazu ein kurzer Teil vorne, den Sie einer Bank oder Ihren Gesellschaftern geben können, ohne alles zu erklären.

Wie lange dauert es?

Stufe 1 in etwa einer Woche, Stufe 2 in zwei bis drei Wochen, Stufe 3 in drei bis fünf Wochen — gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Unterlagen vollständig sind. Läuft eine Frist, arbeiten wir vorrangig; sagen Sie uns das Datum, dann richten wir uns danach.

Was brauchen Sie von mir?

Am wichtigsten sind eine aktuelle BWA mit Saldenliste, die Kontoauszüge der letzten Monate und die Listen Ihrer offenen Rechnungen in beide Richtungen. Dazu Kredit- und Leasingverträge und alles, was künftigen Umsatz belegt. Fehlt etwas, holen wir es beim bisherigen Steuerberater oder aus Ihrer Buchhaltung — dafür ist die Vollmacht da.

Meine Buchhaltung ist nicht aktuell. Geht das trotzdem?

Ja, aber wir holen sie zuerst nach — auf veralteten Zahlen ist keine belastbare Prognose möglich. Das rechnen wir nach Aufwand getrennt ab und nennen Ihnen den Rahmen vorher. Häufig fällt dabei ohnehin auf, dass die Lage anders ist als gedacht, in beide Richtungen.

Sprechen Sie auch mit meiner Bank?

Wenn Sie wollen, ja. Wir gehen das Dokument im Gespräch mit der Bank durch und beantworten die Rückfragen, die dabei kommen. Das ist eine eigene Position im Preis, weil es Vorbereitung und Zeit kostet — sie erhöht die Chancen aber deutlich.

Kosten
Woraus setzt sich der Preis zusammen?

Aus der Stufe, die Sie wählen, plus den Positionen, die Ihr Fall zusätzlich braucht — etwa der Aufbau der Liquiditätsplanung, wenn keine vorhanden ist, oder das Bankgespräch. Am Ende steht ein Faktor für die Größe: eine Firma mit fünf Millionen Bilanzsumme kostet mehr Arbeit als eine mit zweihunderttausend. Alles, was Sie im Rechner sehen, ist indikativ; den verbindlichen Festpreis bekommen Sie schriftlich, bevor Sie etwas beauftragen.

Lohnt das im Verhältnis zum Risiko?

Rechnen Sie es gegen die Haftung. Wer den Antrag zu spät stellt, haftet persönlich für die Verbindlichkeiten, die danach entstanden sind — das sind in einem mittleren Betrieb schnell sechsstellige Beträge, dazu kommt das Strafverfahren. Gegen dieses Risiko ist die Prognose eine der günstigeren Ausgaben, die Sie gerade haben.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Zahlen und Unterlagen gehen nur an die Stellen, die Sie benennen. Nichts wird veröffentlicht, und ohne Ihre Freigabe erfährt weder eine Bank noch ein Gläubiger von diesem Auftrag. Nach Abschluss bewahren wir die Unterlagen so lange auf, wie es vorgeschrieben ist, und löschen sie danach.