Worum es geht: Wenn die Schulden Ihrer GmbH höher sind als ihr Vermögen, heißt das noch nicht, dass Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Entscheidend ist die Frage, ob die Firma die nächsten zwölf bis vierundzwanzig Monate durchhält. Wir rechnen das nach und schreiben das Ergebnis in ein Dokument, das Sie Ihrer Bank, Ihrem Prüfer und im Zweifel auch einem Gericht vorlegen können. Sie beantworten zehn Fragen, wir schlagen das passende Dokument vor, Sie laden Unterlagen hoch, sehen den Preis und unterschreiben. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei — wir fragen nach.
Wichtig, bitte zuerst lesen: Eine positive Fortführungsprognose ist das, was Sie vor der persönlichen Haftung schützt — aber nur, wenn sie schriftlich vorliegt und auf nachvollziehbaren Zahlen steht. Eine Einschätzung im Kopf reicht nicht. Können Sie fällige Rechnungen schon heute nicht mehr bezahlen, ist die Prognose nicht mehr der richtige Weg: dann läuft die Drei-Wochen-Frist für den Insolvenzantrag. Kreuzen Sie das unten an und wir sagen es Ihnen im Ergebnis deutlich.
Ein schriftliches, gerechnetes Urteil darüber, ob Ihre Firma die nächsten zwölf bis vierundzwanzig Monate ihre Rechnungen bezahlen kann. Grundlage ist eine Liquiditätsplanung: was kommt rein, was geht raus, Monat für Monat. Kommt dabei heraus, dass das Geld reicht, ist die Prognose positiv — und dann müssen Sie keinen Insolvenzantrag stellen, selbst wenn die Bilanz ein negatives Eigenkapital zeigt.
Nein, nicht automatisch. Negatives Eigenkapital in der Bilanz ist ein Warnsignal, aber keine Überschuldung im rechtlichen Sinne. Erst wird das Vermögen zu echten Werten bewertet — Maschinen, Immobilien, ein Kundenstamm sind oft mehr wert als der Buchwert. Und selbst wenn danach eine Überschuldung bleibt, entfällt die Antragspflicht bei positiver Fortführungsprognose. Genau darum lohnt es sich, das rechnen zu lassen, statt zu raten.
Stufe 1 genügt, wenn Sie nur wissen wollen, wo Sie stehen, und ein Dokument für die eigene Akte brauchen.
Stufe 2 ist der Normalfall bei drohender Überschuldung: sie deckt die Haftung des Geschäftsführers ab, weil sie belegt, dass Sie geprüft und nicht weggeschaut haben.
Stufe 3 brauchen Sie, wenn Sie mit einer Bank über neues Geld oder mit Gläubigern über Verzicht verhandeln. Sie enthält den Sanierungsplan mit Maßnahmen und Zeitachse.
Ja, und dann sagen wir es Ihnen. Ein Gefälligkeitsgutachten hilft niemandem: es hält vor Gericht nicht und macht Ihre Lage schlimmer. Fällt die Prognose negativ aus, besprechen wir sofort die Alternativen — Insolvenz in Eigenverwaltung, Sanierung mit den Gläubigern oder der reguläre Antrag. Sie stehen dann nicht mit leeren Händen da.
Wird später doch ein Verfahren eröffnet, prüft der Verwalter rückblickend, ab wann Sie hätten reagieren müssen. Ohne Dokument haben Sie nichts in der Hand und haften leicht für alles, was danach entstanden ist. Mit einer datierten, gerechneten Prognose können Sie belegen, dass Sie zum Stichtag geprüft und vertretbar entschieden haben. Das ist der praktische Wert dieses Papiers.
Dann geht es zuerst um die Frage, ob wirklich Zahlungsunfähigkeit vorliegt — kurzfristige Engpässe sind etwas anderes. Bestätigt sich das, läuft die Drei-Wochen-Frist und die Prognose ist nicht mehr das richtige Werkzeug. Wir prüfen das zuerst und sagen es Ihnen klar; wenn nötig, wechseln wir direkt in die Vorbereitung des Antrags.
Sie gilt zu ihrem Stichtag. Ändert sich etwas Wesentliches — ein Großkunde fällt aus, die Bank kündigt, ein Auftrag kommt dazu — muss neu gerechnet werden. In der Praxis heißt das: einmal jährlich, und sofort bei jedem größeren Ereignis. Wir machen die Fortschreibung deutlich günstiger als die erste Erstellung, weil das Modell dann schon steht.
Rechnen dürfen Sie selbst, ja. In der Praxis zählt aber, ob ein Dritter die Zahlen nachvollziehen kann und wer das Papier unterschrieben hat. Ein Papier, das der Geschäftsführer sich selbst ausstellt, wiegt bei Bank, Prüfer und Verwalter erheblich weniger. Genau darum lassen es die meisten von außen machen.
Der Stichtag und die Ausgangslage, die Bewertung des Vermögens zu echten Werten, die Liquiditätsplanung Monat für Monat, die eingerechneten Maßnahmen mit Zeitpunkt und Wirkung, die Annahmen mit Begründung — und ein klares Ergebnis in einem Satz. Dazu ein kurzer Teil vorne, den Sie einer Bank oder Ihren Gesellschaftern geben können, ohne alles zu erklären.
Stufe 1 in etwa einer Woche, Stufe 2 in zwei bis drei Wochen, Stufe 3 in drei bis fünf Wochen — gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Unterlagen vollständig sind. Läuft eine Frist, arbeiten wir vorrangig; sagen Sie uns das Datum, dann richten wir uns danach.
Am wichtigsten sind eine aktuelle BWA mit Saldenliste, die Kontoauszüge der letzten Monate und die Listen Ihrer offenen Rechnungen in beide Richtungen. Dazu Kredit- und Leasingverträge und alles, was künftigen Umsatz belegt. Fehlt etwas, holen wir es beim bisherigen Steuerberater oder aus Ihrer Buchhaltung — dafür ist die Vollmacht da.
Ja, aber wir holen sie zuerst nach — auf veralteten Zahlen ist keine belastbare Prognose möglich. Das rechnen wir nach Aufwand getrennt ab und nennen Ihnen den Rahmen vorher. Häufig fällt dabei ohnehin auf, dass die Lage anders ist als gedacht, in beide Richtungen.
Wenn Sie wollen, ja. Wir gehen das Dokument im Gespräch mit der Bank durch und beantworten die Rückfragen, die dabei kommen. Das ist eine eigene Position im Preis, weil es Vorbereitung und Zeit kostet — sie erhöht die Chancen aber deutlich.
Aus der Stufe, die Sie wählen, plus den Positionen, die Ihr Fall zusätzlich braucht — etwa der Aufbau der Liquiditätsplanung, wenn keine vorhanden ist, oder das Bankgespräch. Am Ende steht ein Faktor für die Größe: eine Firma mit fünf Millionen Bilanzsumme kostet mehr Arbeit als eine mit zweihunderttausend. Alles, was Sie im Rechner sehen, ist indikativ; den verbindlichen Festpreis bekommen Sie schriftlich, bevor Sie etwas beauftragen.
Rechnen Sie es gegen die Haftung. Wer den Antrag zu spät stellt, haftet persönlich für die Verbindlichkeiten, die danach entstanden sind — das sind in einem mittleren Betrieb schnell sechsstellige Beträge, dazu kommt das Strafverfahren. Gegen dieses Risiko ist die Prognose eine der günstigeren Ausgaben, die Sie gerade haben.
Ihre Zahlen und Unterlagen gehen nur an die Stellen, die Sie benennen. Nichts wird veröffentlicht, und ohne Ihre Freigabe erfährt weder eine Bank noch ein Gläubiger von diesem Auftrag. Nach Abschluss bewahren wir die Unterlagen so lange auf, wie es vorgeschrieben ist, und löschen sie danach.